AGB
Allgemeine Lieferbedingungen
Bernhard Deutsch „BFD die starke Werbeidee“
Stand 9. April 2018
§ 1
Gültigkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit Bernhard Deutsch „BFD die starke Werbeidee“,
A-4540 Bad Hall Hans-Wölfel-Straße 13 (im Folgenden: BFD, Auftragnehmer, wir
oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen
Lieferbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ oder
„Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich
für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem
Auftragnehmer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende
Regelungen – insbesonders allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom
Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom
Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss / Mustersendungen / Kostenvoranschlag
§ 2.1 Angebot und Vertragsabschuss
Angebote von BFD sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des
Vertragspartners gilt erst mit der BFD Auftragsbestätigung oder mit der Leistungserbringung
als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
Etwaige für die Ausführung des Vertrages nötige, von Behörden oder Dritten zu
erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, BFD ist
diesbezüglich zu informieren und gegebenenfalls schad- und klaglos zu halten
hat.
§ 2.2 Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird von BFD nach bestem Fachwissen erstellt, es kann
jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach
Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird
der Auftragnehmer den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt
es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine
gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne
weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in
Rechnung gestellt werden.
§ 2.3 Mustersendungen
Mustersendungen werden nach 14 Tagen in Rechnung gestellt. Porto der
Rücksendungen übernimmt der Kunde. Unfreie Muster werden von BFD nicht
angenommen.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
§ 3 Umfang des Auftrages
Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Sollte eine Änderung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf Stückzahl oder
Verpackungseinheit wirtschaftlich sinnvoll sein, so kann der Auftragnehmer die
Liefermenge um bis zu 10 % reduzieren oder erhöhen und das Entgelt entsprechend
anpassen.
BFD ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch
Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich
durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes
Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Für die vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Geräte wird keine
Gewährleistung übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet
ausschließlich der Auftraggeber.
§ 4 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
§ 4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BFD auch ohne
besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dem Auftragnehmer von
allen Vorgängen und Umständen Kenntnis verschafft wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge
und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
§ 4.2 Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch
entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder
nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder
verzögert werden.
§ 4.3 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die
für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos,
Logos, udgl.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder
sonstigen Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von
Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden
können. Wird BFD wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in
Anspruch genommen, so muss uns der Auftraggeber schad- und klaglos halten. Der
Auftraggeber hat alle Nachteile zu ersetzen, die BFD durch eine Inanspruchnahme
Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessen rechtlichen
Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der
Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und die hierfür
notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Geheimhaltung / Datenschutz
§ 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit
unwiderruflich, über sämtliche ihm von BFD zugänglich gemachten, zur Verfügung
gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung
oder des Kontaktes zum Auftragnehmer bekannt gewordenen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von
BFD Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters
verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen nur auf „need to know“-Basis
und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
§ 5.2 BFD ist von der Schweigepflicht gegenüber
allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Die
Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Angebotslegung durch BFD
aufrecht.
§ 6 Entgelt
§ 6.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes,
Erbringung der vereinbarten Dienstleistung oder Lieferung der Ware erhält BFD
ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeits- oder Lieferfortschritt entsprechend
Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende
Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung
fällig.
§ 6.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc.
sind gegen Rechnungslegung von BFD durch den Auftraggeber zusätzlich zu
ersetzen, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind.
§ 6.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten
Werkes, der vereinbarten Lieferung oder Dienstleistung aus Gründen, die auf
Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen
Beendigung des Vertragsverhältnisses durch BFD, so behalten wir den Anspruch
auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter
Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Entgelt
für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten
gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten
Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Entgelts für jene Leistungen, die der
Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht
erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
§ 6.4 Unterbleibt die (weitere) Ausführung des Werks,
weil der vom Auftraggeber beigestellte Stoff untauglich ist oder sich als
untauglich erweist (Unmöglichkeit), so liegt darin ein Umstand auf Seite des
Auftraggebers, und wir behalten den Anspruch auf Zahlung des gesamten
vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen. Zum Stoff zählen außer
dem beigestellten Material auch jeder Gegenstand, an dem oder mit dessen Hilfe
das Werk herzustellen ist (zB beigestellter Plan oder Zeichnung),
einschließlich von Vorarbeiten anderer Unternehmer oder des Auftraggebers, auf
die der Auftragnehmer aufbauen muss.
§ 6.5 Im Falle der Nichtzahlung von
Zwischenabrechnungen ist BFD von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu
erbringen, befreit und der Auftragnehmer kann sämtliche erbrachten Leistungen
oder Teilleistungen sofort fällig stellen. Die Geltendmachung weiterer aus der
Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
§ 7 Erfüllungsort / Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der Sitz von BFD A-4540 Bad Hall Hans-Wölfel-Straße 8
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung wird der Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs sowohl im Grenzüberschreitenden als auch sinngemäß im nicht
grenzüberschreitenden Verkehr in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden
Incoterms festgelegt. Wurde hierüber keine Vereinbarung getroffen, so gilt die
Klausel „FCA“ „ab Sitz der Auftragnehmers, A-4531 Kematen/Kr., Schulstraße 8“
der jeweils geltenden Incoterms.
Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim
Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Auftragnehmer
Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle sonstigen Leistungen bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung (samt Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt BFD
Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der
Wertschöpfungsanteile. Der Auftraggeber hat den – an seinem Standort –
erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes
nachzukommen.
Zur weiteren Sicherheit des Auftragnehmers gehen Forderungen aus der
Weiterveräußerung durch den Auftraggeber auf BFD über.
§ 9 Abnahme / Teillieferung
§ 9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von BFD
zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine
eigenständige Abnahme durchgeführt wird, gelten sämtliche Waren spätestens 14
Tage nach Lieferung als abgenommen.
§ 9.2 Sofern Werkleistungen vereinbart sind, gilt die
Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen:
1.
wenn die
Abnahme vom Auftraggeber oder dessen Endkunden bestätigt wird;
2.
wenn die
erbrachte Lieferung oder Leistung operativ bei Auftraggeber oder dessen
Endkunden verwendet wurde;
3.
oder
spätestens 14 Tage nach erfolgter Leistung.
Dienst- und
Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Sofern Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers teilbar sind, sind
Teillieferungen und Teilabnahmen zulässig.
§10 Schutz des geistigen Eigentums / Konzept- und Ideenschutz /
Kennzeichnung
§ 10.1 Die Urheberrechte an den von BFD, seinen Mitarbeitern und
beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,
Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Datenträger etc.)
verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste
Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das
Werk (die Werke) ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu verkaufen, zu vervielfältigen
und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte
Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von BFD – insbesondere
etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
§ 10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen
Informationen oder Gegenstände nicht zum Gegenstand einer Schutzrechtsanmeldung
zu machen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
§ 10.3 Hat der potentielle Auftraggeber BFD vorab bereits
eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Auftragnehmer dieser
Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende
Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch BFD treten der
potentielle Auftraggeber und wir in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag
liegen diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu Grunde.
Der potentielle Auftraggeber anerkennt, dass BFD bereits mit der
Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst
noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit
diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung
und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist dem
potentiellen Auftraggeber schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht
gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe
erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese
Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke
alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie
definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die
eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.
Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter,
Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn
sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von
BFD im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des
Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu
verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Sofern der potentielle Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm vom Auftragnehmer
Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist,
so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per
E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung
erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien
davon aus, dass BFD dem potentiellen Auftraggeber eine für ihn neue Idee
präsentiert hat. Wird die Idee vom Auftraggeber verwendet, so ist davon auszugehen,
dass der Auftragnehmer dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem
Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 %
Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der
Zahlung der Entschädigung beim Auftragnehmer ein.
§ 10.4 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen
berechtigt BFD zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses
und zur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie anderer gesetzlicher
Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 10.5 BFD ist berechtig, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass
dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
§ 10.6 BFD ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen
Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und
insbesondere auf seiner Webseite mit dem Namen und Firmenlogo auf die zum
Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
§ 11 Lieferverzug / Rücktritt / Annahmeverzug
§ 11.1 Die Lieferfristen und -termine werden von BFD nach
Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher
Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner.
§ 11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen
Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 3-wöchigen –
Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend
zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder
Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
§ 11.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist BFD berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden
sind und dieser auf Begehren von BFD weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung
eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
b) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein
Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögens
abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen
Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen oder der
Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, oder
c) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter
verzögert wird.
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung
oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers sind im Falle des
Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom
Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von BFD erbrachte
Vorbereitungshandlungen.
§ 11.4 Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte
Lieferung oder Leistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so kann BFD entweder Erfüllung verlangen
oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die gelieferte
Ware anderweitig verwerten. Die Ware kann auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers eingelagert werden. Im Falle einer Verwertung gilt eine
Konventionalstrafe in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages exkl USt als
vereinbart. BFD hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller
gerechtfertigten Aufwendungen, die wir für die Durchführung des Vertrages
machen mussten und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
§ 12 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 9 dieser AGB.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB
findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner
unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. BFD ist im Falle der
Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch,
Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unserer schriftlichen
Einwilligung der Auftraggeber selbst oder ein vom uns nicht ermächtigter
Dritter an den vom Vertrag umfassten Gegenständen Änderungen vornimmt.
Gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen verlängern die
Gewährleistungsfrist nicht.
Sofern BFD Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt und/oder andere Dienst-
oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand verrechnet.
Das Regressrecht des § 933b ABGB findet keine Anwendung.
§ 13 Haftung / Schadenersatz
§ 13.1 Der Auftraggeber hat sich den Vertragsgegenstand oder die
vertraglich vereinbarte Leistung selbst ausgesucht und sich über Art und
Beschaffenheit bzw. betreffend der Einsatzmöglichkeit der vertraglich
vereinbarten Leistung oder Ware uneingeschränkt Kenntnis verschafft.
§ 13.2 Mit der Ausnahme von Personenschäden, ist die Haftung des Auftragnehmers
für alle sich aus welchem Rechtsgrund auch immer ergebenden Ansprüche auf
vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von indirekten Schäden sowie
Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden) – wie z.B. entgangener Gewinn,
Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und Informationen, Kosten aus
Produktionsausfällen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber – ausgeschlossen.
§ 13.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist für jeden denkbaren Fall
der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche, aus welchem
Rechtsgrund immer, mit dem Auftragswert gedeckelt.
§ 13.4 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs
Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.
§13.5 Sind Vertragsstrafen vereinbart, so sind darüber
hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
§ 13.6 Wird eine Ware oder Leistung von BFD auf Grund von
Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des
Auftraggebers angefertigt oder erbracht, so erstreckt sich die Haftung von uns
nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die
Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,
marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. BFD ist
von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die
Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 14 Höhere Gewalt
Sollte eine der beiden Vertragsparteien an der Ausführung ihrer Verpflichtungen
im Zuge dieses Vertrags durch Höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Großbrand, Sturm,
Erdbeben, Überflutung oder insbesondere durch Arbeitskämpfe gehindert werden,
soll die davon betroffene Partei der anderen Vertragspartei das Eintreten eines
derartigen Ereignisses schnellstmöglich mittels Fax oder E-Mail anzeigen, die
voraussichtliche Dauer dieses Ereignisses und der Umfang, in dem die Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt ist, soweit wie möglich
bekannt geben.
Die betroffene Vertragspartei ist im Falle von Höherer Gewalt nicht haftbar für
etwaige Verzögerungen oder Fehler in der Ausführung ihrer Verpflichtungen; sie
hat jedoch alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Vertrag so bald
als möglich wieder zu erfüllen.
Beide Vertragsparteien sollen mit ihren Verpflichtungen nach Beendigung des
Falles der Höheren Gewalt oder nach Beseitigung der Auswirkungen umgehend
fortfahren und die Fristen des Vertrags sollen entsprechend verlängert werden.
§ 15 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation
§ 15.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten –
einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die
ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden
Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
§ 15.2 Rechtswahl
Für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung österreichischen Rechts unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des österreichischen IPRG
sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart.
§ 15.3. Mediation
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich
geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur
außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren
(ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des
Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der
Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden
können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche
Schritte eingeleitet.
§ 16 Elektronische Rechnungslegung
BFD ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form
zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von
Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden.
§ 17 Weitere Bestimmungen
§ 17.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die
Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die
rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und
durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der
rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 17.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 17.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch
immer, ist ausgeschlossen.
§ 17.4 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
§ 17.5 Verbraucher
Für Verbraucher gelten die zwingenden Regeln des KSchG soweit sie den obigen
Bestimmungen widersprechen.
§ 18 Einwilligungserklärung (DSGVO, TKG)
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma,
Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, UID-Nummer, Vertretungsbefugnisse,
Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers,
Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse zum Zwecke der Vertragserfüllung
und Betreuung des Auftraggebers sowie für unsere Werbezwecke, beispielsweise
zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und
elektronischer Form) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und
verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm von BFD Post (in Papier- und
elektronischer Form) zu Werbezwecken zugesendet wird und er stimmt einer
telefonischen Kontaktaufnahme ausdrücklich zu.
Die Zustimmung zu dieser Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber jederzeit
schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die BFD Kontaktdaten widerrufen und
deren Löschung – soweit gesetzlich zulässig – verlangen.
©
BFD-Werbeidee All Rights Reserverd.